Klasse B197
Hier ist die Zusammenfassung für die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 (B197), exakt im gleichen Stil und Aufbau fortgeführt, wie du es für Klasse B und BE vorgegeben hast:
Schlüsselzahl 197 (B197)
Bei der Schlüsselzahl 197 handelt es sich um keine eigene neue Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung bzw. Unterordnung der Klasse B, die seit dem 1. April 2021 in Deutschland gilt. Sie ermöglicht es, die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und dennoch nach der Erteilung sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebefahrzeuge zu führen.
Erlaubte Fahrzeuge:
- Gleiche Fahrzeuge wie bei der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, bis zu 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz, auch mit Anhänger).
- Sowohl Fahrzeuge mit Automatikgetriebe als auch Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe (da die Schaltkompetenz nachgewiesen wurde).
Vorbesitz: Nein (wird direkt im Rahmen der Klasse B erworben).
Mindestalter:
- a) 18 Jahre
- b) 17 Jahre (bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren (BF17)“)
Ausbildung:
- Theorie: Identisch zur Klasse B (keine zusätzlichen theoretischen Anforderungen).
- Praxis (Der Unterschied zur normalen Klasse B):
- Grundausbildung: Großteil der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug.
- Besondere Ausbildungsfahrten: Teilweise auf Automatik-, teilweise auf Schaltfahrzeugen (Überland, Autobahn, Nachtfahrt).
- Schaltkompetenz:
- Mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf einem Schaltfahrzeug.
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf dem Schaltfahrzeug mit dem Fahrlehrer (nach den 10 Stunden und vor der praktischen Prüfung), in der sichergestellt wird, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Nach erfolgreicher Testfahrt wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Prüfung:
- Theoretische Prüfung: Identisch zur Klasse B (30 Fragen bei Ersterteilung / 20 Fragen bei Erweiterung).
- Praktische Prüfung:
- Wird ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
- Dauer mindestens 45 Minuten.
- Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die erfolgreich absolvierte Testfahrt auf dem Schalter.
Befristung: unbefristet
Gültigkeit: 15 Jahre (wie Klasse B)
Probezeit: 2 Jahre (beim erstmaligen Erwerb)
Einschluss:
- Mofa
- AM
- L
Nachteile / Besonderheiten bei Erweiterungen (z. B. BE, C, C1, D, D1):
- Wenn später eine Erweiterungsklasse (z. B. BE) erworben und die praktische Prüfung dazu auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, erhält diese Erweiterung die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung für die neue Klasse).
- Abhilfe: Die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse muss auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden, um die Schlüsselzahl 78 zu vermeiden.
Bemerkung / Wichtiger Hinweis zur Anmeldung:
- Die Entscheidung für die Schlüsselzahl 197 sollte direkt bei der Anmeldung in der Fahrschule getroffen werden, da nachträgliche Änderungen bei der Behörde zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins verursachen können.
- Im Ausland (außerhalb Deutschlands) ist das Fahren von Schaltfahrzeugen mit der Schlüsselzahl 197 ebenfalls uneingeschränkt erlaubt.
Unterlagen für Antrag:
Ggf. Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen (bei BF17)
Biometrisches Lichtbild
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9-stündig)
Personalausweis oder Reisepass