Theorie- und Praxisunterricht
Zutritt zur Fahrausbildung (Theorieunterricht und Praxisausbildung) und zum Fahrschulbüro nur für
Genesene mit Nachweis
Vollständig geimpfte mit Nachweis oder
Getestete mit einem Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt ist.
!!! Bitte haltet die Nachweise und Ausweis vor Eintritt in die Fahrschule und vor Beginn der Fahrstunde betreit. !!!
Die Fahrschule ist verpflichtet die Nachweise zu überprüfen und einen Kunden bei Nichtvorlage abzuweisen.
Für die Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung gelten die selben Regeln wie o.g. Genesene, Geimpfte oder Getestete. Auch diese darf ohne die Vorlage der genannten Nachweise nicht stattfinden.
Hände Desinfizieren
1,5 m Abstand halten
FFP2 Maske tragen
bei Syptomen zuhause bleiben