B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässigen Gesamtmasse.

● Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2)
● mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg
● zur Beförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen, zusätzlich zum Fahrersitz
● auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg
● auch mit schwererem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zulässigen Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Erlaubte Fahrzeuge:
● NUR IM INLAND dreirädrige Kraftfahrzeuge
● Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als
15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist

Vorbesitz:
Nein

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
● bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren (BF17)“
● im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 12 x 90 Minuten Grundstoff ( bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
                   2 x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis:Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
              5 x 45 Minuten Überland
              4 x 45 Minuten Autobahn
              3 x 45 Minuten Nachtfahrt

Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung)
Schlüsselzahl 197 (Nachweis Schaltkompetenz):
             - mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen
             - mind. 15- minütiger Testfahrt auf dem Schaltwagen

             - Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug

Nachteile Schlüsselzahlen 78 / 197: können bei Erweiterung bestehen z.B. BE,C,C1,D,D1 beim Ablegen der praktischen Prüfung mit einem Automatikfahrzeug wird, dann dürfen diese weiteren Klassen nur mit der Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) gefahren werden. Außer man legt die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ab.

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● bei Ersterteilung: 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden 2 Fragen mit 5 Punkten falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)
● bei Erweiterung: 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 45 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit:
2 Jahre

Einschluss:
● Mofa
● AM
● L

Bemerkung: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis
● bei BF17 Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

Anmeldung

Bei den Klassen BF17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.


Begleiteten Fahren / BF17

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3500kg zulässige Gesamtmasse, Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre.

Voraussetzung Begleitperson: nach § 48a der Fahrerlaubnisverordnung ( FeV)
● über 30 Jahre alt
● seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültgen Fahrerlaubnis der Klasse B
● nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
● anderweitig gültiges EU- oder EWR- Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein
● unbegrenzt viele Personen
● Promillegrenze 0,5

Gültigkeit:
bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag Gültigkeit der Prüfbescheinigung

Einschluss:
● Mofa
● AM
● L
beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig

Bemerkung:
● NUR IM INLAND
● Ausnahme Österreich
● Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen

Umschreibung

● Führerschein aus EU – oder EWR- Staaten (freiwilliger Basis möglich)
● aus Drittstaaten (grundsätzlich bei längerfristigen Aufenthalt)

Voraussetzung:
● Ordentlicher Wohnsitz
● 185 – Tage – Frist
● 6 Monate Gültigkeitsfrist der Ausländischen Fahrerlaubnis

Ausbildung:
● ohne Ausbildung
● länderabhängige Ausnahmen

Prüfung:
● Theoretische Prüfung
kann in den Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch abgelegt werden

● Praktische Prüfung
die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest
● Personalausweis oder Reisepass
● erste Meldebestätigung in Deutschland
● ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR- Führerschein plus Kopie des Führerschein; bei länger als 6 Monate Original Führerschein 

© 2021 Fahrschule G&R Eppingen
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.