CE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Erlaubte Fahrzeuge:
● schwere LKW über 3500kg mit Anhänger /Sattelanhänger über 750 kg

Vorbesitz:
Klasse C

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
● nach Erwerb „Grundqualifikation Berufskraftfahrer/in“
● im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 6 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
5 x 45 Minuten Überland (ÜL)
2 x 45 Minuten Autobahn (AB)
3 x 45 Minuten Nachtfahrt (NF)
(C und CE gemeinsamer Erwerb 8 x 45 Min. ÜL / 3 x 45 Min. AB / 3 x 45 Min. NF)

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 75 Minuten

Befristung:
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Gültigkeit:
Wird nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge der gesamten Klasse C und CE mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und Sehvermögen nachgewiesen wird.

Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Einschluss:
● C1E
● BE
● T

Bemerkung:
● Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
● Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C und CE– unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Augenärztliches Gutachten
● Ärztliches Gutachten
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis

zusätzliche Berechtigung:
● Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
● Einsatzfahrzeuge der Polizei
● Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
● Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
● Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
● Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
● Beschussgeschützte Fahrzeuge
● Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
● Spezialisierte Verkaufswagen
● Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
● Leichenwagen
● Wohnmobile
(entsprechende der Klasse CE Kraftfahrzeug Voraussetzungen)

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