C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500kg und 7500kg.

● Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1, A2, D1 und D)
● mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber weniger als 7500 kg
● zur Beförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen, zusätzlich zum Fahrersitz
● auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg

Erlaubte Fahrzeuge:
● leichter LKW über 3500kg unter 7500kg

Vorbesitz:
Klasse B

Mindestalter:
18 Jahre

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 6 x 90 Minuten Grundstoff
6 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D/ D1: 2 x 90 Minuten.)
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
3 x 45 Minuten Überland(ÜL)
1 x 45 Minuten Autobahn(AB)
1 x 45 Minuten Nachtfahrt(NF)
(C1 und C1E gemeinsamer Erwerb 4 x 45 Min. ÜL / 2 x 45 Min. AB / 2 x 45 Min. NF)

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Praktische Prüfung:
maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 75 Minuten

Befristung:
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Gültigkeit:
Wird nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge der Klasse C1 mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und Sehvermögen nachgewiesen wird.

Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Einschluss: ---

Bemerkung:
● Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Augenärztliches Gutachten
● Ärztliches Gutachten
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis

zusätzliche Berechtigung:
● Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
● Einsatzfahrzeuge der Polizei
● Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
● Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
● Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
● Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
● Beschussgeschützte Fahrzeuge
● Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
● Spezialisierte Verkaufswagen
● Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
● Leichenwagen
● Wohnmobile
(entsprechende der Klasse C1 Kraftfahrzeug Voraussetzungen)

© 2021 Fahrschule G&R Eppingen
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.