C
Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
● Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1, A2, D1 und D)
● mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
● zur Beförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen, zusätzlich zum Fahrersitz
● auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg
Erlaubte Fahrzeuge:
● schwere LKW über 3500kg
Vorbesitz:
Klasse B
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
● nach Erwerb „Grundqualifikation Berufskraftfahrer/in“
● im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 6 x 90 Minuten Grundstoff
10 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz von C1/ D1: 4 x 90 Min.; bei Vorbesitz von D: 2 x 90 Min.)
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
● Klasse B auf C ● Klasse C1 auf C
5 x 45 Minuten Überland 3 x 45 Minuten Überland(ÜL)
2 x 45 Minuten Autobahn 1 x 45 Minuten Autobahn(AB)
3 x 45 Minuten Nachtfahrt 1 x 45 Minuten Nachtfahrt(NF)
(C und CE gemeinsamer Erwerb 8 x 45 Min. ÜL / 3 x 45 Min. AB / 3 x 45 Min. NF)
Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Praktische Prüfung:
maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 75 Minuten
Befristung:
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung
Gültigkeit:
Wird nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge der Klasse C mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und Sehvermögen nachgewiesen wird.
Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Einschluss:
● C1
Bemerkung:
● Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
● Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Augenärztliches Gutachten
● Ärztliches Gutachten
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis
zusätzliche Berechtigung:
● Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
● Einsatzfahrzeuge der Polizei
● Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
● Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
● Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
● Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
● Beschussgeschützte Fahrzeuge
● Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
● Spezialisierte Verkaufswagen
● Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
● Leichenwagen
● Wohnmobile
(entsprechende der Klasse C Kraftfahrzeug Voraussetzungen)