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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h.

Erlaubte Fahrzeuge:
● Zugmaschinen,bauartbedingt zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke und für solche Zwecke eingesetzt werden
● bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
● auch mit Anhänger
● selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h)
● selbstfahrende Futtermischwagen (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h)

Vorbesitz:
Nein

Mindestalter:
● 16 Jahre bei 40 km/h Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit
● 18 Jahre bei 60 km/h Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 12 x 90 Minuten Grundstoff ( bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
6 x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● bei Ersterteilung: 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● bei Erweiterung: 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 60 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit: ---

Einschluss:
● L
● Mofa
● AM
Bemerkung: Zugmaschinen über 40 km/ h erst ab 18 Jahren

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis

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