A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt.

Erlaubte Fahrzeuge:
● Kraftfahrzeuge der Klassen AM und A1
● auch mit Beiwagen

Vorbesitz:
beim Stufenführerschein A1

Mindestalter:
● 18 Jahre

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 12 x 90 Minuten Grundstoff ( bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
4x 90 Minuten Zusatzstoff
● Theorie bei Aufstieg entfällt
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Nachtfahrt
● Praxis bei Aufstieg Prüfungsvorbereitung

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● bei Ersterteilung: 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden 2 Fragen mit 5 Punkten falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)
● bei Erweiterung: 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Theoretische Prüfung bei Aufstieg entfällt
● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 60 Minuten
● Aufstieg maximal 1 Monat vor Ablauf der 2-jährigen Vorbesitz
Dauer mindestens 40 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Einschluss:
● Mofa
● AM
● A1

Bemerkung:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig) nicht bei Erweiterung
● Personalausweis

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