A1

Krafträder mit bis zu 125 ccm³ Hubraum, bis zu 11 kW Leistung und bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Erlaubte Fahrzeuge:
● Kraftfahrzeuge der Klassen AM
● dreirädrige Kraftfahrzeug bis 15 kW
● auch mit Beiwagen

Vorbesitz:
Nein

Mindestalter:
● 16 Jahre

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 12 x 90 Minuten Grundstoff ( bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
4x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Nachtfahrt

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● bei Ersterteilung: 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden 2 Fragen mit 5 Punkten falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)
● bei Erweiterung: 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 45 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit:
2 Jahre

Einschluss:
● Mofa
● AM

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig) nicht bei Erweiterung
● Personalausweis

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