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Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkrafträder.

Erlaubte Fahrzeuge:
● Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- auch Beiwagen
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Elektromotor
● Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bis zu 2 Sitzplätzen inkl. Fahrersitz
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- einer maximalen Leermasse von 270 kg
- Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 ccm³ (bei Selbstzündungsmotoren)
● Leichte vierrädrige Leichtkrafträder (Straßen-Quads):
- bis zu 2 Sitzplätzen inkl. Fahrersitz
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW,
- einer maximalen Leermasse von 425 kg
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 ccm³ (bei Selbstzündungsmotoren)

Vorbesitz:
Nein

Mindestalter:
15 Jahre

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 12 x 90 Minuten Grundstoff ( bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
2x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
● bei Ersterteilung: 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden 2 Fragen mit 5 Punkten falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)
● bei Erweiterung: 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Dauer mindestens 45 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit: ---

Einschluss:
● Mofa

Bemerkungen
● gilt nur im Inland.
Dies Auflage entfällt, wenn der Inhaber das 16. Lebenjahr vollendet hat.

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig) nicht bei Erweiterung
● Personalausweis

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