Mofa
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeug bis 25 km /h.
Erlaubte Fahrzeuge:
● einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
● zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeug bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von nicht mehr als 25 km/h
● zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzer“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist
● Segway
Vorbesitz:
Nein
Mindestalter:
● 15 Jahre
● Ausnahme: wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 6 x 90 Minuten Grundstoff
2x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: 1 x90 Minuten Fahrstunden
Prüfung:
● Theoretische Prüfung:
● 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung: ---
Befristung:
unbefristet
Gültigkeit:
NUR IM INLAND
Probezeit: ---
Einschluss: ---
Bemerkung:
● keine Fahrerlaubnis (Führerschein), sondern nur eine Prüfbescheinigung
● Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Unterlagen:
Biometrisches Lichtbild