Mofa

zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeug bis 25 km /h.

Erlaubte Fahrzeuge:
● einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
● zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeug bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von nicht mehr als 25 km/h
● zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzer“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist
● Segway

Vorbesitz:
Nein

Mindestalter:
● 15 Jahre
● Ausnahme: wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
● Theorie: 6 x 90 Minuten Grundstoff
2x 90 Minuten Zusatzstoff
● Praxis: 1 x90 Minuten Fahrstunden

Prüfung:
● Theoretische Prüfung:
● 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung: ---

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
NUR IM INLAND

Probezeit: ---

Einschluss: ---

Bemerkung:
● keine Fahrerlaubnis (Führerschein), sondern nur eine Prüfbescheinigung
● Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung

Unterlagen:
Biometrisches Lichtbild

 

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