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Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3500 kg.


Erlaubte Fahrzeuge:
● Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässigen Gesamtmasse des Anhänger oder Sattelanhänger 3.500 kg zulässigen Gesamtmasse nicht übersteigt.

Vorbesitz:
Klasse B

Mindestalter:
● 18 Jahre
● 17 Jahre bei begleiteten Fahren

Ausbildung:
● kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalter begonnen werden
● Theorie: ---
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten 3 x 45 Minuten Überland 1 x 45 Minuten Autobahn 1 x 45 Minuten Nachtfahrt

Prüfung:
● Theoretische Prüfung: ---
● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter
Klasse B muss bestanden sein

Dauer
mindestens 45 Minuten

Befristung:
unbefristet

Gültigkeit:
15 Jahre

Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Einschluss: ---

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig) nicht bei Erweiterung
● Personalausweis

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