Schlüsselzahl B196

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3500 kg zulässiger Gesamtmasse sowie 125er- Leichtkrafträder auch mit Beiwagen.
Erlaubte Fahrzeuge:
● NUR IM INLAND zum Führen von Krafträdern der Klasse A1
Vorbesitz:
Klasse B mindestens 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung:
● Theorie: 4x 90 Minuten Unterrichtseinheiten
● Praxis: mindestens 5 x 90 Minuten Fahrstunden
Prüfung: ---
Befristung:
unbefristet
Gültigkeit:
15 Jahre
Probezeit: ---
Einschluss: ---
Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Personalausweis
● Teilnahme Bescheinigung

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