Klasse B96
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3500kg und 4250 kg besitzen.
Erlaubte Fahrzeuge:
● zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
● zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3500kg und
4250 kg besitzen
Vorbesitz:
Klasse B
Mindestalter:
● 18 Jahre
● 17 Jahre bei begleiteten Fahren
Ausbildung:
7- stündige Fahrschulung in Theorie und Praxis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung
Prüfung: ---
Befristung:
unbefristet
Gültigkeit:
15 Jahre
Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Einschluss: ---
Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Personalausweis
(Nur nötig wenn, wenn B96 nicht der Klasse B zusammen beantragt wurde)